guestbook-forum
-- Kompetenz in Immobilien seit 1972 --

Hier finden Sie all unsere Immobilien als RSS-Feed

Immobilien-Schnellsuche


tooltip
Miete
-  €

Erweiterte Suche

Kalender - Besichtigungen

Juli 2010 August 2010
Mo Di Mi Do Fr Sa So
Woche 26 1 2 3 4
Woche 27 5 6 7 8 9 10 11
Woche 28 12 13 14 15 16 17 18
Woche 29 19 20 21 22 23 24 25
Woche 30 26 27 28 29 30 31
Keine anstehenden Termine.
Kalender anzeigen

Wir sind Mitglied im

CEPI72.JPG

Wechslekurse EZB

***
1 EUR  zu Fremdkurs am
31.07.2010
USD 1.3028
GBP 0.83490
ZAR 9.5616
CHF 1.3541

Kontakt

CENT Immobilien GmbH

Rochusstr. 23

40479 Düsseldorf

Phone: 0211-67 50 71

Fax: 0211-66 42 82

Top Objekt

3 Zimmer, Küche Diele und Bad, sehr hell, Düsseldorf DerendorfBeschreibung:
Im Auftrage des Vermieters bieten wir Ihnen diese Immobilie zu Miete an. Im Eingangberiech der Immobilie liegen Terracottafliesen (rot-braun). Alle Wohn- und Schlafräume sind mit hochwertigen Laminatfussboden ausgestattet. Die geräumige ...

Miete: 490€
Click on the slide!

Urkunde

1997 waren wir 25 Jahre erfolgreich in der Immobilienwirtschaft tätig.

Mehr …
Click on the slide!

IVD

Wir waren mehr als 30 Jahre Mitglied im Verein Deutscher makler (VDM). Nach Zusammenschluss von VDM und RDM sind wir nun Mitglied im IVD.

Mehr …
Click on the slide!

Mietvertrag - Worauf achten?

Einen Mietvertrag anzufertigen gehört auch zu unserem Dienstleistungsangebot. Hier finden Sie Informationen, die Sie beachten sollten.

Mehr …
Click on the slide!

Unser Service

Informieren Sie sich über unseren umfangreichen Service hier.

Mehr …
Click on the slide!

Kontakt

Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf die Zusammenarbiet mit Ihnen.

Mehr …
Click on the slide!

Kauf einer Immobilie

Worauf ist beim Kauf einer Immobilie oder Liegenschaft zu achten? Hier finden Sie wichtige Informationen.

Mehr …
Click on the slide!

Suchanfrage

Wir finden auch für Sie ein neues Zuhause! Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit.

Mehr …
Click on the slide!

Hier finden Sie uns

Rufen Sie eine Karte und Wegbeschreibung zu uns hier auf.

Mehr …

Willkommen

 

Unser Internetportal bietet Ihnen eine Auflistung unserer Angebote, die wir zur Zeit in der Vermarktung haben und viele weitere Informationen zum Thema Immobilien, Mietrecht, Immobilienkauf und vieles mehr.

 

Wir sind stetig bemüht unsere Informationen auf aktuellem Stand zu halten.

Stöbern Sie durch die Objektdarstellungen, um Ihr neues Zuhause zu finden oder senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.

 

Haben wir zur Zeit kein Objekt, das Ihren Wünschen entspricht, so können Sie uns immer über die Kontaktseite erreichen. Vielleicht können wir Ihnen bei der Suche helfen oder Sie in unsere Datenbank aufnehmen, um Ihnen ein passendes Angebot machen zu können

 

Einen Einblick, welche Immobilien wir erfolgreich in den letzten Tagen vermittelt haben, erhalten Sie auf unserer Referenzseite.

 

Sie möchten Ihre Immobilie mit uns vermarkten? Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.

 

Nutzen Sie einfach das Serviceangebot auf unseren Seiten und schauen Sie regelmäßig vorbei, um auf dem Laufenden zu bleiben


CENT Immobilien GmbH - Immobilienkompetenz seit 1972!

Sie sind ebenfalls professioneller, gewerblicher Immobilienvermittler und streben ein Gemeinschaftsgeschäft mit uns an? Hier finden Sie unser Formular für Gemeinschaftsgeschäfte.

Aktuell!!

 

Energiepass ab 2008 Pflicht


Am 8. Juni 2007 hat nun auch der Bundesrat der sogenannten Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt. Damit wird der Energiepass auch für bestehende Immobilien eingeführt. Angesichts der immer weiter steigenden Energiepreise ist inzwischen der Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung zu einem entscheidenden Kostenfaktor geworden. Um mögliche Kosten besser überschauen zu können, wird ab dem Jahr 2008 für alle Gebäude ein Energiepass benötigt.  Effizientes Heizen entlastet den Geldbeutel und die Umwelt.
Ausweis über Verbrauch oder Bedarf

Mit dem Energiepass soll es potenziellen Mietern, Wohnungs- und Hauseigentümern ermöglicht werden, den Energieverbrauch von Haus und Wohnung leichter einzuschätzen. Darüber hinaus liefert er dem Eigentümer wichtige Hinweise, ob und wo bei seinem Objekt noch Modernisierungsbedarf besteht. Der Energieausweis wird in zwei verschiedenen Arten angeboten: Die verbrauchsorientierte Variante knüpft an den tatsächlichen Energieverbrauch an und zieht für die Bewertung die Heizkostenabrechung der aktuellen Nutzer innerhalb der letzten drei Jahre heran. Im Rahmen des bedarfsorientierten Energiepasses prüfen die Experten neben Abrechnungen beispielsweise zudem die Beschaffenheit von Dämmung, Fenster, Türen oder Fassade. Auch Daten zu technische Anlagen, wie etwa Heizungskessel oder Klimaanlagen, werden in Hinblick auf den Energieverbrauch ausgewertet.

Gebäudeart entscheidend

Welcher Energiepass der beiden Alternativen für welche Gebäudeart der richtige ist, bestimmt sich nach Größe und Baujahr des Gebäudes: Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet wurden, können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung erbaut wurden, wird der bedarfsorientierte Energiepass benötigt. Bei Wohngebäuden über vier Wohneinheiten und unabhängig von deren Baujahr können Eigentümer zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis wählen. Gleiches gilt auch für Geschäfts- und Büroimmobilien.

Kosten, Laufzeit und Co.

Zwischen den beiden vorgesehenen Energieausweisen bestehen erhebliche Kostenunterschiede. Im Vergleich ist der verbrauchsorientierte Energiepass mit ca. 150,- EUR die billigere Variante. Mit Kosten bis zu 500 EUR schlägt der Bedarfsausweis deutlich teurer zu Buche, wobei sich die Kosten nach Hausgröße und Gebäudezustand richten. Ausnahmen für bereits modernisierte Immobilien sind ebenfalls vorgesehen. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Zuständig für die Überprüfung und Ausstellung sind ausschließlich Experten, also Architekten, Bauingenieure und auch Handwerker, die über die Zusatzqualifikation „Energieberater“ verfügen.

Weiter schreibt die EnEV den Aushang des Ausweises in bestimmten öffentlichen Gebäuden vor und begründet für Gebäude-Klimaanlagen eine Inspektionspflicht.

Was kann sich noch ändern?

Der Bundesrat hat mit der Zustimmung zur EnEV einige Änderungen des Entwurfes verbunden. So soll nach Meinung der Ländervertretung der zur Ausstellung des Passes berechtigte Personenkreis noch erweitert werden, so dass insbesondere bei bestehenden Gebäuden die Ausstellungsberechtigung unabhängig von der Eintragung in die Handwerksrolle bestehen soll. Außerdem empfiehlt der Bundesrat, die verbindliche Einführung des Energiepasses für alle Immobilieneigentümer um sechs Monate zu verschieben. Ursprünglicher Einführungstermin war der 1. Januar 2008. Damit soll den Hausbesitzern noch mehr Zeit eingeräumt werden, um die erforderlichen Sanierungsvorkehrungen umzusetzen. Zudem fordern die Länder, Baudenkmäler von der Verpflichtung zu einem Energiepass auszunehmen. Sie befürchten, dass der im Bereich des Denkmalschutzes dann bestehende Sanierungsdruck zu einer Gefährdung des Erscheinungsbildes des Gebäudes führen könnte.
     

Videoexposé

Hilfe zur die Bedienung des Playes

 

playerlegende.gif

 

Datum:

Samstag, 31. Juli 2010

Lesezeichen

Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen

Kategorien - Angebote

  Miete
       L  Wohnung

Anmelden|Registrieren






Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren

Wer ist online

Umfrage

Sie suchen ein(e)...
 
Diese Seite wurde in 0,095314 Sekunden generiert
Bot-Trap LogoFirefoxProject Honypot